Alles eine Frage der QualitätGeometrische Vermessung

Zwei grundlegende Verfahren dienen der Vermessung und Qualitätsbestimmung von Werkstücken: Einerseits die taktile (geometrische) Vermessung von Bauteilen: Bei diesem Standardmessverfahren werden Form, Lage und Maße von Elementen durch das systematische Abtasten der Werkstückoberfläche mit berührungsaktiven Sensoren ermittelt. Zum anderen bietet die Bestimmung der Oberflächengüte präzise Aussagen zu Funktionsflächen an Werkstücken. Beides lässt zuverlässige Rückschlüsse auf Fertigungsqualitäten bzw. Abweichungen zu. Für die Bestimmung der Oberflächengüte wird das Tastschrittverfahren angewandt, um mittels automatisiertem Abtasten das Oberflächenprofil bereits von Werkstücken mit nur 5 mm Durchmesser anbieten.

Wir setzen beide Verfahren ein – auch in Kombination. So können wir die Oberfläche Ihres Werkstücks Punkt für Punkt abtasten. Damit sind wir in der Lage, ein äußerst genaues Bild davon abzugeben, ob Ihr Werkstück über die gewünschten Qualitätseigenschaften verfügt. Die Ergebnisse werden in Form von detaillierten Messprotokollen dokumentiert, mit deren Hilfe Sie beispielsweise Fertigungsprozesse gezielt optimieren können. Bei der taktilen Vermessung von Kundenbauteilen bieten wir Verfahrwege von bis zu 1.000 x 600 x 500 mm, die Bestimmung der Oberflächengüte von Funktionsflächen können wir schon bei Werkstücken mit mindestens 5 mm Durchmesser durchführen. Beide Verfahren können unter anderem an so unterschiedlichen Werkstoffen wie Metallen, Halbmetallen, keramischen Werkstoffen und Oxiden angewandt werden. Wir arbeiten unter anderem für Kunden aus den Bereichen Optik und Optoelektronik, Beschichtungsindustrie, Medizintechnik, Halbleitertechnik, aber auch aus dem Maschinenbau und der Forschung und Entwicklung.


Fakten

  • Zwei sich ergänzende Verfahren

  • Geometrische Vermessung & Bestimmung der Oberflächengüte

  • Beide Verfahren arbeiten taktil

  • Geeignet für breites Materialspektrum


Technische Daten

  • Geometrische Vermessung

    • (x,y,z): 1.000 x 600 x 500 mm

  • Rauheitsmessung

    • Durchmesser (Ø): mind. 5 mm

    • Abmessungen: mind. 5 x 5 mm


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